Sofern es sich in Ihrem Fall um einen „aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermin“ handeln sollte, so kann Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt kurzfristig für Sie einen Termin in unserer Praxis organisieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt zuvor die „Behandlungsnotwendigkeit“ feststellt und Ihnen eine Dringlichkeitsüberweisung ausstellt. Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt kann uns Ihre Befunde elektronisch als eNachricht oder als eArztbrief über eine gesicherte Plattform (KIM-Kommunikations im Medizinwesen) vor Ihrem Erscheinen in der Praxis übermitteln. Bitte sprechen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt darauf an und bitten sie/ihn darum, Ihre Befunde an uns zu übermitteln.
Sollten Sie nach eigenem Bemühen dennoch keinen Termin erhalten, so wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese ist unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.
Im Rahmen einer „offenen Sprechstunde“ ist eine Patientenbehandlung in dringenden Fällen auch ohne vorherige Terminvereinbarung Montag von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr sowie Dienstag bis Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 09:00 Uhr möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Patientinnen u. Patienten in diesem Zeitraum behandeln können. Die Reihenfolge der Patientenbehandlung richtet sich nach der Reihenfolge der Patientenannahme (ausgenommen Notfälle). Sofern die maximale Behandlungskapazität überschritten ist, so behalten wir uns das Recht vor, Ihre Behandlung zu einem anderen Zeitpunkt aufzunehmen. Sie haben dann die oben genannten beiden Möglichkeiten der Terminvergabe oder versuchen es in der „offenen Sprechstunde“ am Folgetag wieder.