Grundsätzliches

Für alle Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Sie als Patientin/Patient und ich als Ihr behandelnder Arzt bestimmten Regularien unterworfen. Der Gesetzgeber gibt einen bestimmten Leistungsumfang vor. Dieser ist im Folgenden definiert (SGB V §12):

Gesetzes-Text: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“.

Sind die Regeln eingehalten, werden die Kosten der nachfolgenden Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen:

  • Diagnostik, Behandlung und Nachsorge bei Erkrankungen (z.B. Prostatakrebs, Blasenkrebs, Nierenkrebs, Hodenkrebs etc.) oder Verletzungen der Nieren, der Harnwege (Nierenbecken, Harnleiter, Harnblase, Harnröhre) und des äußeren und inneren Genitale des Mannes (Penis, Skrotum, Hoden- und Nebenhoden, Prostata, Samenblase)
  • Sonographie (Niere, Nierenbecken, Harnblase, Retroperitonealraum, Prostata, Hoden, Leber, Gallenblase, Milz), farbcodierter Doppler-Sonographie (Penis, Nebenhoden und Hoden), TRUS (transrektaler Ultraschall) der Prostata
  • Video-Zystoskopie (Diagnostik und Nachsorge bezüglich Blasentumore, Entzündungen, Senkungsprozesse der Harnblase, Harnblasen-Divertikel, Veränderung der Harnblasenwand bei Prostataobstruktion (Trabekulierung), Beurteilung auf Infiltrationen eines Harnblasen- oder Prostatakarzinom (makroskopisch) in den Harnröhrenbereich, Entfernung von kleineren Blasensteinen ambulant, Entfernung von Harnleiter-Schienen)
  • Urinuntersuchungen (Urin-Stix, Mikroskopie des Urinsediments mit Beurteilung auf Bakterien, Erythrozyten, Leukozyten, Epithelien, Harnsäurekristalle und andere Bestandteile) z.B. bei Blasenentzündungen / Harnwegsinfektionen, Urin-Bakteriologie und Beurteilung auf Pilze im Urin (externes Labor)
  • Röntgen-Diagnostik (Nativaufnahmen der Nieren, Harnwege, Harnblase z.B. zur Kontrolle vor und nach Entfernung einer Harnleiterschiene auf Nieren- und Harnleitersteine)
  • ambulante Operationen (Zirkumzisionen, Frenulotomie (Durchtrennen des Vorhautbändchen), Präputiolye (Beseitigung von Vorhautverwachsungen), Hydrozelen- und Spermatozelen-Resektionen); sofern eine Narkose oder andere Anästhesie-Methoden neben der reinen örtlichen Betäubung erforderlich sind, steht ein ambulant zugelassener Narkosearzt zur Verfügung
  • Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann ab dem 45. Lebensjahr (gesetzliche Krankenkassen) mit körperlicher Untersuchung inklusive Prostata-Tastung, Urinuntersuchung und Stuhltest
  • extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (ESWL, schonende Zertrümmerung von Nierensteinen und Harnleitersteinen)

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