Nein! Die Prostataabtastung ist zwar Bestandteil der gesetzlichen Früherkennung auf Prostatakrebs ab dem 45. Lebensjahr, aber im Rahmen der erweiterten Vorsorge (Früherkennung) können Sie stattdessen auch den PSA-Wert bestimmen lassen.
Nein! Die Prostataabtastung ist zwar Bestandteil der gesetzlichen Früherkennung auf Prostatakrebs ab dem 45. Lebensjahr, aber im Rahmen der erweiterten Vorsorge (Früherkennung) können Sie stattdessen auch den PSA-Wert bestimmen lassen.